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Insolvenz Reiseveranstalter WTA-X AMA TSS

By Thomas Hoelz | Allgemein

Sep 27
Herzflug ab Memmingen

Die WTA-X Travel AG aus der Schweiz mit den Töchterunternehmen AMA, TSS und Arg-viel-Ferien stellte am 16.09.2015 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Deutschland.

Bekannt sind diese Reiseunternehmen vor allem wegen der Live-Paketierung von Flügen mit Hotels zu einem Pauschalangebot. Auch der Billigflieger Ryanair ab Memmingen war viel in den Angeboten von WTA-X zu finden. Genau deswegen berichten wir hier auf unserem Blog vom Flughafen Memmingen über diesen Vorfall.

Das Amtsgericht Aschaffenburg hat Herrn Renald Metoja der Kanzlei Eisner Rechtsanwälte GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter der deutschen Töchtergesellschaften TSS Reisen GmbH und AMA Reisen GmbH bestimmt. Die Mutterfirma WTA-X Travel selbst hat in der Schweiz Insolvenzantrag gestellt.

Für alle Urlaubsreisenden, die ihre aktuelle Reise mit Reiseantritt bis zum 04.10.2015 über Unternehmen der WTA-X Travel AG gebucht haben, ist dem Unternehmen zufolge sichergestellt, dass diese vollständig angetreten werden können. Dies ist auf der Seite des Reiseveranstalters hier ersichtlich. Aktualisierte Informationen Sie auch telefonisch von der WTA-X Travel AG unter 0049-60214229880.

Mitteilung des Unternehmens:

Für alle Urlaubsreisenden, die ihre aktuelle Reise mit Reiseantritt bis zum 04.10.2015 über Unternehmen der WTA-X Travel AG gebucht haben, ist sichergestellt, dass diese vollständig angetreten werden können. Dies teilen die Reiseversicherer in Deutschland und der Schweiz nach Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit. Nach aktueller Sachlage geht die Geschäftsleitung der WTA-X Travel zudem davon aus, dass diese Frist künftig auf den 30.11.2015 ausgedehnt werden könnte.

Für alle Gäste, die ihre Reiseunterlagen bereits erhalten haben, ist somit garantiert, dass sie ihre gebuchte Reise inkl. Hin- und Rückflug sowie Unterbringung im Hotel ohne Probleme antreten können. Die Partneragenturen an den jeweiligen Zielorten haben mit den dortigen Hotelbetreibern alle notwendigen Abstimmungen getroffen, sodass den Urlaubsreisenden keine Unannehmlichkeiten entstehen werden.

Sollte in Einzelfällen ein reibungsloser Reiseablauf wider Erwarten nicht sichergestellt werden können, erhalten die betroffenen Personen rechtzeitig eine Stornierung ihrer gebuchten Reise per E-Mail. Sofern eine solche E-Mail ausbleibt, können Sie Ihre Reise jedoch beruhigt antreten.

Kunden, die den vollen Reisepreis für ihre bevorstehende Reise bislang noch nicht gezahlt haben, sind nach Ansicht des Insolvenzverwalters beraten, dies so bald wie möglich nachzuholen. Ohne eine vollständige Begleichung der Reisekosten erlangt der jeweilige Reisevertrag ansonsten keine Geltung. Gäste, die bereits eine Anzahlung geleistet haben und die jeweilige Reise antreten wollen, sollten somit zeitnah den fälligen Restbetrag überweisen. Auch für diese Gäste gilt dann die oben genannte Reisegarantie der Reiseversicherer.

——–Ende der Mitteilung——-

Jeder Pauschalreise-Veranstalter muss eine sogenannte „Insolvenzversicherung“ für den laufenden Geschäftsbetrieb abschließen. abgeschlossen haben. Sollte der Reiseveranstalter wie zum Beispiel in diesem Fall nun zahlungsunfähig werden und Insolvenz anmelden, springt die Versicherung hier für den Schaden ein.  Diese Mechanismen greifen auch in diesem Fall, entsprechende Übernahmeerklärungen liegen dem Reiseveranstalter WTA-X Travel bereits vor. Daher sollten Reisende, die über Unternehmen der WTA-X Travel AG ihre Pauschalreise gebucht haben und in Besitz des entsprechenden Sicherungsscheines sind, in den kommenden Tagen keine Auswirkungen der Insolvenz auf ihre Reise spüren. Der Kunden kann dann von der Versicherung bereits getätigte Zahlungen zurück verlangen. Achten Sie darauf, dass Sie bei Buchung Ihrer Reise einen sogenannten Sicherungsschein übergeben bekommen haben. Dies trifft aber in der Regel nur auf Pauschalreise zu.

Sollten Sie zum Kundenkreis zählen, dann nehmen Sie dringend mit dem Veranstalter Kontakt auf und lassen Sie sich Ihre Reise zwingend schriftlich bestätigen. Sollten Sie Auslagen während des Urlaubs haben, dann brauchen Sie für die Versicherung unbedingt einen schriftlichen Nachweis wie zum Beispiel eine Rechnung.

  • Bekomme ich mein Geld wieder?
    Der Versicherer legt im Normalfall eine Frist von mehreren Wochen fest, innerhalb derer geschädigte Reisende eine Rückzahlung erwarten können. Prüfen Sie ihr Bankkonto.
  • Gibt es eine Möglichkeit, dass meine Reise doch noch stattfindet? Für alle Gäste, die ihre aktuelle Reise über Unternehmen der WTA-X Travel AG gebucht haben, ist nach Ermessen der Geschäftsleitung sichergestellt, dass die Reise inkl. Hin- und Rückflug sowie Unterbringung im gebuchten Hotel vollständig angetreten werden kann. Diese Zusage gilt dem Unternehmen zufolge aktuell für alle Reisen mit Abreisedatum bis zum 04.10.2015.

Wichtige Informationsstellen für die Insolvenz von der WTA-X Trave AG

Insolvenzversicherer:

  • Kunden mit Wohnsitz in Deutschland wenden sich bitte an: Europäische Reiseversicherung AG, Rosenheimer Straße 116, 81669 München; Telefon: 089/4166-1580, Telefax: 089/4166-2580
  • Kunden mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland wenden sich bitte an: Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich; Tel: +41 (0)44 488 10 70; Fax: +41 (0)44 488 10 71

Vorläufiger Insolvenzverwalter:

  • Herrn Renald Metoja, Kanzlei Eisner Rechtsanwälte GmbH, Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen; Tel.: +49 9343 62759-0, Fax: +49 9343 3833

 

 

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About the Author

Seit 2007 Inhaber vom Reiseservice Abflug Flughafen Memmingen. 2011 Übernahme vom Reiseportal www.FlughafenMemmingen.eu für Billigflüge ab dem Allgäu Airport Memmingen und Urlaubsreisen mit LastMinute.

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