Ratgeber Reiserücktrittversicherung

By Thomas Hoelz | Allgemein

Jan 10
Reiseschutzversicherung

Ratgeber Reiserücktrittversicherung – was zu beachten ist

Da freut man sich auf seinen lang ersehnten Urlaub und dann kommt doch alles anders und man kann die Reise nicht antreten. Die Gründe sind vielfältig, beispielsweise eine Grippe kurz vor Reiseantritt, ein Unfall oder ein familiärer Zwischenfall. Dies macht es erforderlich, die Reise abzusagen. Von Glück kann reden, wer in diesem Fall eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, denn sonst werden zum Teil horrende Stornogebühren berechnet. Doch was ist beim Abschluss der Versicherung zu beachten? Dies wird nachfolgend erläutert.

Reiserücktrittsversicherung, falls die Reise abgesagt werden muss

Wer eine Reise geplant hat, freut sich meist schon viele Wochen oder Monate vorher auf einen unbeschwerten Urlaub. Leider kann in dieser Zeit eine Menge dazwischen kommen, sodass die Reise abgesagt werden muss. Für diese Fälle ist es möglich, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Sie schützt vor hohen Stornogebühren, die ohne diese Versicherung in unterschiedlicher Höhe anfallen.  Je näher der Abreisetag liegt, desto höher sind sie. Schlimmstenfalls belaufen sie sich auf 100% des gesamten Reisepreises. Somit müssen die vollständigen Reisekosten bezahlt werden, obwohl die Reise gar nicht angetreten wird. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Stornokosten, wenn der Versicherte die Reise nicht antreten kann. Zu beachten ist jedoch, dass der Reiseschutz nicht bei jedem Reiserücktritt greift.

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornogebühren beispielsweise in folgenden Fällen:

– unerwartete Krankheit
– Unfall
– Folgen einer Unverträglichkeit einer Impfung
– Todesfall innerhalb der Familie
– unerwartete Kündigung des Arbeitsplatzes
– ungeplante Schwangerschaft
– Nachprüfung in der Schule
– Schäden am Haus, beispielsweise durch Einbruch oder Naturgewalten

Die genauen Fälle, in denen die Rücktrittsversicherung zahlt, sind in der Versicherungspolice geregelt. Sie können je nach Anbieter variieren. Daher ist es wichtig, genau zu prüfen, welche Rücktrittsgründe versichert sind. Manchmal werden, je nach Leistungspaket, auch entstehende Kosten aufgrund eines verpassten Fluges übernommen, da sich beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel verspätet haben.

Tarif mit oder ohne Selbstbehalt

Wird ein Tarif ohne Selbstbehalt gewählt, werden die Stornogebühren von der Versicherung zu 100 % übernommen, sodass dem Kunden kein finanzieller Schaden entsteht. Bei einer Versicherung mit Selbstbeteiligung hingegen übernimmt der Versicherer lediglich einen gewissen Prozentsatz der Kosten und der restliche Teil muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Beläuft sich der Selbstbehalt beispielsweise auf 20 %, muss der Versicherungsnehmer diesen Anteil begleichen. Kostet die Reise 1000 Euro und es fallen Stornokosten in der Höhe von 100 % an, sind es 200 Euro, die selbst übernommen werden müssen.

Reiserücktrittsversicherung mit Jahresschutz

Wenn eine Urlaubsreise aus unerwarteten Gründen abgesagt werden muss, schützt die Reiserücktrittsversicherung den Versicherten vor finanziellen Verlusten durch Stornogebühren. Sie steigen, je näher der Abreisetag rückt. Der Leistungsumfang kann jedoch je nach Anbieter sehr verschieden sein. Daher ist vor Vertragsabschluss ein Vergleich empfehlenswert. Es besteht die Möglichkeit, eine Versicherung mit Jahresschutz abzuschließen. Sie gilt für das gesamte Jahr und alle Reisen in diesem Zeitpunkt. Im anderen Falle werden die Kosten nur für die gebuchte Reise übernommen. Die Reiserücktrittsversicherung sollte frühzeitig abgeschlossen werden. Der Schutz greift im Normalfall nur, wenn zwischen dem Abschluss und der Reise vier Wochen liegen. Sollte sie nicht angetreten werden können, ist es stets wichtig, die Versicherung rechtzeitig darüber zu informieren, um den Schaden möglichst gering zu halten.

Reiserücktrittversicherung mit Kredikarten

Eine weitere Option für Reiseschutzversicherungen sind Kreditkarten. Wenn Sie sowieso eine benötigen, lohnt es sich nach Angeboten vom Reiseschutz inklusive Reiserücktritt zu suchen. Achtung: Hier haben Sie meist einen hohen Selbstanteil! Fragen sie zudem auch nach ob Sie die komplette Reise mit der Kreditkarte zahlen müssen, oder grundsätzlich auch andere Zahlung (z.B. Überweisung) mit abgedeckt sind.

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About the Author

Seit 2007 Inhaber vom Reiseservice Abflug Flughafen Memmingen. 2011 Übernahme vom Reiseportal www.FlughafenMemmingen.eu für Billigflüge ab dem Allgäu Airport Memmingen und Urlaubsreisen mit LastMinute.

  • Erwin sagt:

    Gibt es einen bestimmten Anbieter den Sie empfehlen? Es gibt ja gefühlt 100 Anbieter für eine Reiseversicherung. Mit wem arbeiten Sie zusammen?

    • Thomas Hoelz sagt:

      Wir haben gute Erfahrungen mit Travelsecure. Mehr dazu finden Sie hier…

      Die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 03/2018) hat 138 Tarifvarianten für Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen getestet. TravelSecure® wurde zum wiederholten Male vierfacher Testsieger: Mit dem Tarif „Topschutz“ bei Einmalverträgen für Familien und Einzelpersonen und mit dem Tarif „Jahresreisekarte Basispaket“ bei Jahresverträgen für Familien und Einzelpersonen – jeweils ohne Selbstbeteiligung.

      Der Tarif „Topschutz“ wurde mit „Gut“ (1,6) Testsieger bei Einmalverträgen für Einzelpersonen (ohne SB).
      Der Tarif „Topschutz“ wurde mit „Gut“ (1,6) Testsieger bei Einmalverträgen für Familien (ohne SB).
      Der Tarif „Jahresreisekarte Basis“ wurde mit „Gut“ (1,6) Testsieger bei Jahresverträgen für Einzelpersonen (ohne SB).
      Der Tarif „Jahresreisekarte Basis“ wurde mit „Gut“ (1,6) Testsieger bei Jahresverträgen für Familien (ohne SB).

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