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Das Flugzeug ist bekanntlich das sicherste Verkehrsmittel der Welt. 2011 berechnete das Statistische Bundesamt die Anzahl der Toten oder Verletzten pro Milliarden Personenkilometer. Während es beim Auto 2,9 Tote je eine Milliarde Personenkilometer gibt, liegt die Zahl beim Flugzeug bei 0,003. Wenig verwunderlich also, dass der Flugverkehr seit Jahren zunimmt – insbesondere bei Urlaubern.
Die steigende Anzahl an Passagieren erhöht gleichzeitig den organisatorischen Aufwand am Flughafen. 2015 nutzten 883.000 Fluggäste den Flughafen Memmingen, 17,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Betreiber des drittgrößten Flughafens in Bayern planen große Investitionen, um weiter zu wachsen. Für Passagiere ist insbesondere die Erreichbarkeit des Flughafens wichtig. Sie müssen zügig sowie unbeschwert anreisen, einchecken und ins Flugzeug steigen. Trotz aller Vorsorgemaßnahmen entstehen immer wieder Verspätungen.
Etwa ein Jahr lang wartet die große Mehrheit der berufstätigen Deutschen auf den lang ersehnten Urlaub. Am besagten Tag möchten Urlauber nichts weiter, als möglichst zügig ins Zielland zu fliegen und es sich dort gut gehen lassen. In der Praxis gibt es immer wieder Hürden beim Abflug, die für Flugverspätungen sorgen. Ein häufiger Faktor: die Fluggäste. Einige von ihnen fliegen zum ersten Mal, sind nervös und verzögern den Check-in. Andere haben sich bei der Anreise Zeit gelassen und sind mit Verspätung angekommen.
Angesichts der Tatsache, dass je nach Flugzeugmodell rund 200 Personen abfliegen, bedeutet jede kleine Verzögerung einen verspäteten Abflug um mehrere Minuten. Gerade bei Billig-Airlinern muss ein Flugzeug mehrere Male pro Tag von einem Flughafen zum nächsten reisen. Eine Verspätung beim ersten Flug wirkt sich auf alle anderen Flüge aus. Bei Ryanair in Memmingen gilt zudem, dass der Aufenthalt am Boden maximal 30 Minuten sein darf.
Aus diesem Grund sollten Urlauber Folgendes beachten:
Die verspätete Anreise zum Flughafen ist nicht der einzige Grund für einen verzögerten Abflug. Auch im Flughafen gibt es immer wieder Fluggäste, die beim Bummeln in Duty-free-Läden die Zeit vergessen oder verspätet zum Schalter aufbrechen.
Um jegliche Verspätungen im Flughafen auszuschließen, sollten Passagiere folgende Tipps befolgen:
Der letzte Punkt ist besonders wichtig. Viele Menschen wissen nicht, wo sich ihr Sitzplatz befindet. Indem sie ihn vor dem Abflug online finden, sparen sie viel Zeit beim Einsteigen. Entweder sie steigen im Flugzeug vorne oder hinten ein, je nachdem, über welche Tür sie zügiger zum Sitzplatz gelangen. Billig-Airliner besitzen in der Regel den Airbus A320, welcher insgesamt 180 Plätze zur Verfügung stellt. Die Plätze sind von A bis F und in 30 Reihen eingeteilt.
Es gibt Situationen, in denen die Fluggäste alles richtig gemacht haben und es dennoch zu einer Flugverspätung kommt. In diesem Fall gibt es mehrere Ursachen:
Eine Verspätung von mehreren Minuten ist meist zu verschmerzen. Selbst wenn Urlauber einen Anschlussflug nutzen, beeinflusst eine kurze Verspätung ihren Urlaub nicht. Anders sieht es aus, wenn die Verspätung viele Stunden beträgt. Der Flug ist verpasst, die Nerven am Ende: Wer zahlt für diese Verspätung?
Fluggäste haben das Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung, wenn sie ihr Urlaubsziel mindestens drei Stunden später erreichen. Ausgenommen sind außergewöhnliche Umstände wie Streiks. Die Entschädigung beträgt je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro.
Eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro ist in einigen Fällen ein schwacher Trost für Fluggäste. Sie haben womöglich einen Anschlussflug verpasst oder können nicht mehr den Check-in im Hotel ausführen. In solchen Fällen sollten Urlauber schnell handeln.
Einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zufolge (EuGH, 26.02.2013 – C–11/11) besteht ein Recht auf eine Entschädigungszahlung auch dann, wenn Reisende einen Anschlussflug verpassen. Vorher wurden die Flugstrecken einzeln betrachtet. Fluggäste sollten jedoch eine außergerichtliche Einigung in Erwägung ziehen, schließlich wollen sie unbeschwert in den Urlaub reisen. In einigen Fällen wird die Fluggesellschaft einen anderen Anschlussflug bezahlen.
Fluggäste haben bei jeder Flugverspätung das Recht, den Grund für die Verzögerung zu erfahren. Bei einem Flug von Düsseldorf nach Gran Canaria gab es eine Verspätung, die die Fluggesellschaft aufgrund eines außergewöhnlichen Umstandes nicht kommunizieren wollte. Die Passagiere klagten für die Flugverspätung, da die Airline eine Entschädigung nicht zahlen wollte. Laut dem Amtsgericht Rüsselsheim (Aktenzeichen 3 C 3644/14 (31)) muss die Airline den Grund nennen, da der Fall ansonsten nicht geklärt werden kann.
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