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Rechte bei Flugausfall bzw. Verspätung

By Thomas Hoelz | Allgemein

Jul 03

Die Rechte von Fluggästen – was tun bei Verspätung und Ausfall?

Dies betrifft nicht nur unsere Fluggäste der Billigflieger Ryanair und WizzAir am Memminger Flughafen. Es ist für jeden Reisenden ärgerlich, wenn sich seine Pläne verschieben, weil sein Flug Verspätung hat – besonders unangenehm wird es dann, wenn aufgrund dieser Verspätung ein Anschlussflug verpasst wird. Meist nimmt der Reisende dies stillschweigend hin. Dies muss aber nicht sein. In der Fluggastrecht-Verordnung 261/2004 der EU ist genau festgelegt, welche Ansprüche der Passagier geltend machen kann. Wir liefern Ihnen eine kurze Übersicht über Ihre Rechte und sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben diese diese auch zuverlässig geltend machen zu können. Die Fluggastverordnung 261/2004 definiert die Entschädigungsansprüche der Passagiere

Unabhängig vom Preis des Tickets können Fluggäste laut Fluggastverordnung Entschädigungen bis zu 600 EUR verlangen, die Höhe wird von zwei Faktoren bestimmt: Die Abflugs- und Ankunftszeiten einer Ersatzbeförderung und die Länge der Flugstrecke sind ausschlaggebend. Außerdem muss die Verspätung oder der Flugausfall auf ein Verschulden der Airline zurückzuführen sein. Wenn beispielsweise höhere Gewalt wie Streik oder Unwetter die Ursache ist, steht dem Passagier keine Entschädigung zu.

Flugverspätung, Flugausfall, Flugumbuchung – diese Rechte hat der Passagier bei Flugverspätungen von mehr als vier Stunden
– Flugstrecke unter 1.500 Kilometer = 250 EUR Entschädigungssumme

– Flugstrecke 1.500 bis 3.500 Kilometer = 400 EUR Entschädigungssumme

– Flugstrecke über 3.500 Kilometer = 600 EUR Entschädigungssumme

Bei Flugausfall, der nicht mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin bekannt gegeben wurde, stehen den Passagieren die gleichen Entschädigungsleistungen zu wie bei Verspätungen, allerdings in diesem Fall schon bei einer Verzögerung der Ankunft am Endziel von drei Stunden.

Darüber hinaus können die Passagiere folgende Betreuungsleistungen verlangen:
– Flugstrecke unter 1.500 Kilometer: Nach zwei Stunden Wartezeit besteht Anspruch auf Versorgung mit Speisen und Getränken und dem Zugang zu Kommunikationsmitteln

– Flugstrecke bis zu 3.500 Kilometer: Die Leistungen stehen dem Fluggast auch nach einer Wartezeit von drei Stunden zu

– Flugstrecke über 3.500 Kilometer: Ansprüche erst nach einer Wartezeit von vier Stunden

Wichtig ist auch zu wissen: Verzögert sich der Flug um mehr als 5 Stunden, hat der Passagier das Recht, vom Flug zurückzutreten und kann den vollen Ticketpreis zurückverlangen. Ist der Flug erst am darauffolgenden Tag möglich, werden die Kosten für eine Hotelübernachtung auch erstattet. Auch bei von den Fluggesellschaften durchgeführten Flugumbuchungen haben die Fluggäste Anspruch auf Entschädigung.

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichts vom Mai 2018 können Fluggäste auch eine Entschädigung erhalten, wenn nur der Anschlussflug außerhalb der EU eine  Verspätung aufweist. Voraussetzung hierfür ist, dass die Flüge Teil derselben Buchung waren.  Hiervon betroffene Fluggäste haben damit gute Chancen ihren Entschädigungsanspruch für  genannte Verbindungen erfolgreich durchzusetzen.

Hilfe bei der Durchsetzung der Entschädigungsansprüche

Viele Fluggäste scheuen den langwierigen Disput mit der Fluggesellschaft, der nicht selten in einen kostenintensiven Rechtstreit mündet, und stellen daher erst gar keine Entschädigungsansprüche. Doch es gibt eine Lösung: flightright setzt sich zuverlässig für die Rechte geschädigter Fluggäste ein – und das in einer ausgesprochen fairen und vertrauensvollen Art und Weise. Der Anspruchsteller zahlt 30 % der durch flightright erkämpften Entschädigungssumme an das Portal – aber wohlgemerkt nur im Erfolgsfall. Das heißt, dass für den Fluggast kein Risiko besteht – er kann nur gewinnen. Bemerkenswert ist zudem, dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen und die Chancen auf eine Gelderstattung über diesen Anbieter deutlich höher sind als wenn Sie es alleine versuchen.

Insgesamt hat Flightright schon mehr als 150 Millionen Euro Entschädigung für die glücklichen  Kunden durchgesetzt. Dieses Angebot wird in der Digitalwirtschaft auch als „Legal Tech“ beziehungsweise „Justice as a Service“ bezeichnet.

Flightright wurde im Frühjahr 2010 von Dr. Philipp Kadelbach und Dr. Sven Bode gegründet.
Die Leitung von Flightright liegt in den Händen von Geschäftsführer Sebastian Legler. An seiner Seite steht Gründer und Chief Legal Officer Dr. Philipp Kadelbach.

 

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About the Author

Seit 2007 Inhaber vom Reiseservice Abflug Flughafen Memmingen. 2011 Übernahme vom Reiseportal www.FlughafenMemmingen.eu für Billigflüge ab dem Allgäu Airport Memmingen und Urlaubsreisen mit LastMinute.

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